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Bei allen Fortschritten, die es bereits gegeben hat: Von echter Gleichberechtigung in der Berufswelt kann in Deutschland noch keine Rede sein. Das Statistische Bundesamt untersuchte 2018, wer in Haushalten mit minderjährigen Kindern in Teilzeit arbeitet. Das Ergebnis: 5,8 Prozent der Männer und 66,2 Prozent der Frauen. Die Corona-Krise dürfte dieses Ungleichgewicht noch einmal verstärkt haben. In Beziehungen, in denen der Mann deutlich mehr verdient als die Frau, sollte die private Altersvorsorge deshalb auf ihren Namen laufen, um dies auszugleichen.

Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeit

Was viele nicht wissen: Die Aufteilung der Arbeitszeit kann zudem darüber entscheiden, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle eines Falles zahlt oder nicht. Denn „berufsunfähig“ bedeutet, den Job, der zuletzt ausgeübt wurde, nur noch zur Hälfte erfüllen zu können. Wer vorher acht Stunden täglich gearbeitet hat, ist also berufsunfähig, wenn er oder sie maximal vier Stunden arbeiten kann. Wer zuvor in Teilzeit gearbeitet hat, muss entsprechend stärker eingeschränkt sein, um sein Geld zu bekommen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Einer Frau, die wegen Brustkrebs eine Chemotherapie absolviert, kann vielleicht eine Arbeitszeit von elf Stunden pro Woche zugemutet werden. Bei einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden läge eine Berufsunfähigkeit vor, bei 20 Stunden nicht. Damit Frauen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in die Teilzeitfalle tappen, sollten sie sich vor Vertragsabschluss und vor allem vor Beantragung der Leistung gut informieren. 

(mit Material von djd)