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Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in nach demKrankenpflegegesetz oder Altenpfleger/in nach dem Altenpflegegesetz oder Pflegefachfrau /Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz;...
Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann versorgst und betreust du selbstständig kranke und pflegebedürftige Menschen jeden Alters. Du beobachtest ihren Gesundheitszustand, dokumentierst ihn, führst medizinische Maßnahmen durch;...